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Anti-Doping

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Weiterführende Links
Antidoping Schweiz
Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ)
Kontrollpools

Kontakt
Hansjörg Balzli
031 359 73 14
Email
Wir bekennen uns vorbehaltlos zu dopingfreiem Leistungssport. Folgende Dopingtatbestände können sanktioniert werden (wobei nur die wichtigsten Dopingtatbestände aufgeführt sind):
  • Sich widersetzen und Vereitelung der Dopingkontrolle
  • Verletzung der Bestimmungen (Abmeldepflicht) hinsichtlich Verfügbarkeit (Trainingskontrollen)
  • Beeinflussung oder deren Versuch von irgendeinem Teil der Kontrolle
  • Besitz von ausserhalb der Wettkämpfe verbotenen Substanzen
  • Handel und das Weiterreichen von Dopingsubstanzen und dazugehöriger
  • Blutkontrollen können ab sofort auch ohne vorherige und ausdrückliche Zustimmung der Athleten angeordnet werden.
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